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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VI. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
§ 5a. (1) Die §§ 5c bis 5i gelten für Verträge, die unter
ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer
Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der
Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems bedient.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinn des Abs. 1 sind
Kommunikationsmittel, die zum Abschluß eines Vertrages ohne
gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien verwendet werden
können, insbesondere Drucksachen mit oder ohne Anschrift, Kataloge,
Pressewerbungen mit Bestellschein, vorgefertigte Standardbriefe,
Ferngespräche mit Personen oder Automaten als Gesprächspartnern,
Hörfunk, Bildtelefon, Telekopie, Teleshopping sowie öffentlich
zugängliche elektronische Medien, die eine individuelle
Kommunikation ermöglichen, wie etwa die elektronische Post.

§ 5b. Die §§ 5c bis 5i sind nicht anzuwenden auf
1. Verträge über Finanzdienstleistungen im Sinn des § 1 des
Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes, BGBl. I Nr. 62/2004,
2. Verträge über den Bau und den Verkauf von Immobilien oder über
sonstige Rechte an Immobilien mit Ausnahme der Vermietung,
3. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten oder
automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden, und
4. Versteigerungen.

§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner
Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller
Steuern,
4. allfällige Lieferkosten,
5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des
§ 5f,
7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels,
sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,
8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde
oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher
klar und verständlich in einer dem verwendeten
Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden.
Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.
(3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die
Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu
dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. Die Verwendung
eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers bedarf
dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere
Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt.
(4) Die Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Verträge
1. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen
Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz,
am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers von
Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten
geliefert werden (Hauslieferungen), sowie
2. über Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung,
Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei
Vertragsabschluß verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen
Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen).

§ 5d. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig während der Erfüllung
des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren
spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche
Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 genannten Informationen
erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß
schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung
(Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den
Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich.
(2) Dem Verbraucher sind zudem rechtzeitig folgende Angaben
schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften
Datenträger zu übermitteln:
1. Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der
Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in
§ 5f Z 1 genannten Fälle,
2. die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers,
bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen
kann,
3. Informationen über den Kundendienst und die geltenden
Garantiebedingungen sowie
4. bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die
Kündigungsbedingungen.
(3) Die Abs. 1 und 2 sind auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c
Abs. 4 Z 1) und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht
anzuwenden. Sie sind weiters nicht auf Dienstleistungen anzuwenden,
die unmittelbar durch den Einsatz eines Fernkommunikationsmittels
erbracht werden, sofern sie auf einmal erbracht und über den
Betreiber des Kommunikationsmittels abgerechnet werden; der
Verbraucher muß jedoch die Möglichkeit haben, die geographische
Anschrift der Niederlassung des Unternehmers zu erfahren, bei der er
seine Beanstandungen vorbringen kann.

§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.

§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen
Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1
und 2).

§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so
hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu
erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten
notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und
dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die
Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist
für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten
der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies
vereinbart haben.
(3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.

§ 5h. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder
Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder
in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (§ 18) gewährten
Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den
Kreditvertrag.
(2) Nach einem Rücktritt vom Kreditvertrag im Sinn des Abs. 1 hat
jeder Teil dem anderen die empfangenen Leistungen zu erstatten. Dem
Verbraucher können nur die Kosten einer allenfalls erforderlichen
Beglaubigung von Unterschriften sowie der Ersatz der vom Unternehmer
oder vom Dritten auf Grund der Kreditgewährung entrichteten Abgaben
auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.
Ansprüche gegen den Verbraucher auf Zahlung sonstiger Kosten und von
Zinsen sind ausgeschlossen.

§ 5i. (1) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart
haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers
spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung
durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, daß er
das Anbot des Verbrauchers nicht annimmt.
(2) Kann der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers nicht
ausführen, weil die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht
verfügbar ist, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich
mitzuteilen und ihm bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
Gleiches gilt, wenn der Unternehmer das Anbot des Verbrauchers nicht
annimmt.
(3) Abs. 1 ist auf Verträge über Hauslieferungen (§ 5c Abs. 4 Z 1)
und Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 2) nicht anzuwenden.

§ 5j. Unternehmer, die Gewinnzusagen oder andere vergleichbare
Mitteilungen an bestimmte Verbraucher senden und durch die
Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, daß der
Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen habe, haben dem
Verbraucher diesen Preis zu leisten; er kann auch gerichtlich
eingefordert werden.

VII. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.

VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

IX. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XI. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVI. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehenden Allgemeinen Verkaufbedingungen aufmerksam gelesen habe und mir der Inhalt derselben auch erklärt wurde und ich mich mit diesen einverstanden erkläre.
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